Ein Blick ins BGB
Elimenieren des Rechtsgeschäfts durch Anfechtung
Nach Reglung §142
Anfechtbarkeit wegen Irrtums §119
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis und bei verständiger des Falles nicht abgeben haben würde.
Vermutlich Inhaltsirrtum, §119 I 1. Alt
Der Käufer denkt er bietet auf den Kauf eines Autos, weil er den im Text versehen Hinweis überliest. Tatsächlich bietet er aber lediglich für eine Nutzung.
Kausalität zwischen Willenerklärung und Anfechtungsgrund muss gegeben sein.
Zwar ist beim Irrtum über den Wert einer Sache keine Anfechtung möglich aber wer ist den so blöd und gibt für 3 Sekunden Golf fahrer über 4000 Euro aus, dass muss einfach ein Irrtum sein. Der Käufer ist vermutlich eine Privatperson und solchen räumt der Gesetgeber ein gewisses Maß an Dummheit ein.
Bin kein Jurist, daher die Frage an einen Angehenden. Alex wie ist die Lage?